Coaching-Programme / Unternehmensberatung

Gründer, Nachfolger und solche, die es werden wollen oder ihren Nebenerwerb zum Haupterwerb ausbauen wollen, können eine Coaching-Förderung in Anspruch nehmen. Es gibt mehrere Programme zur Förderung von Beratungsleistungen:

 

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Programm zur Förderung von Gründern und Nachfolgern in der Vorgründungsphase

 

Förderung unternehmerischen Know-Hows

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können bei der

Förderung nicht berücksichtigt werden.

 

Was ist das Ziel des Förderprogramms?

 

Die geförderten Unternehmen sollen:

  • ermutigt werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
  • Zugang zu unternehmerischen Know-how erhalten.
  • die Herausforderungen der Wirtschaftsentwicklung und des demografischen Wandels bewältigen.
  • ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Zusätzlich werden zur Vermeidung von strukturellen Ungleichheiten spezielle Beratungen gefördert. Dazu gehören Beratungsleistungen für Unternehmen:

  • von Frauen
  • von Migrantinnen oder Migranten
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen

Beratungszuschuss

Die maximal förderfähigen Beratungskosten im Freistaat Bayern für Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, belaufen sich bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro auf eine Förderquote von 50 Prozent. Dies entspricht einem maximalen Zuschuss von 2.000 Euro.

 

Antragstellung 

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-Hows" erhalten Sie hier.