Coaching-Programme / Unternehmensberatung

Die Entwicklung einer Produktidee, die Finanzierung des Vorhabens, die Wahl der Rechtsform oder die Auswahl des perfekten Standortes - die Unternehmensgründung ist eine komplexe Angelegenheit, die man als Gründer nur schwer allein meistern kann. Daher ist es wichtig, vor, während und nach der Gründung fachkundigen Expertenrat zur Hilfe zu ziehen. Das Existenzgründernetzwerk Coburg bietet hierzu Erstberatungen an. Für tiefgründige Beratungen stehen zusätzlich Förderprogramme des Freistaates Bayern und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Eine gute Beratung ist in jedem Fall günstiger als potenzielle Fehler, dier man während der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens machen kann. Folgende Förderprogramme für Beratungsleistungen in der (Vor-)Gründungsphase stehen Ihnen zur Verfügung:

 

 

Coaching vor der Gründung
In der Vorgründungsphase (vor Gewerbeanmeldung, Übernahme) bieten die bayerischen Industrie- und Handelskammern mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) in Form des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayern ein bezuschusstes Beratungsprogramm für Existenzgründer und Betriebsübernehmer an.
Bereits vor Gewerbeanmeldung begleiten erfahrene Berater/Coaches die Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden.

 

Zuschuss
Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 % des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch 800 Euro pro Tag. Es können maximal 10 Tage gefördert werden.

 

Antragstellung
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Abrechnung erhalten Sie im Merkblatt Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern. Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine Beschreibung der geplanten Coaching-Maßnahme,
  • ein Unternehmenskonzept (Geschäftsplan) sowie
  • der Lebenslauf des Antragstellers.

Berater für Coaching
Nach qualifizierten Beratern können Sie in der Beraterbörse der KfW Mittelstandsbank recherchieren. Hilfestellungen zur Auswahl des richtigen Beraters finden Sie im Merkblatt "Beraterauswahl" der Bayerischen Industrie- und Handelskammer.

 

Merkblätter / Downloads:


Coaching nach der Gründung

 

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können bei der

Förderung nicht berücksichtigt werden.

 

Was ist das Ziel des Förderprogramms?

 

Die geförderten Unternehmen sollen:

  • ermutigt werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
  • Zugang zu unternehmerischen Know-how erhalten.
  • die Herausforderungen der Wirtschaftsentwicklung und des demografischen Wandels bewältigen.
  • ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Zusätzlich werden zur Vermeidung von strukturellen Ungleichheiten spezielle Beratungen gefördert. Dazu gehören Beratungsleistungen für Unternehmen:

  • von Frauen
  • von Migrantinnen oder Migranten
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen

Beratungszuschuss

Die maximal förderfähigen Beratungskosten im Freistaat Bayern für Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, belaufen sich bei einer Bemessungsgrundlage von macimal 4.000 Euro auf eine Förderquote von 50 Prozent. Dies entspricht einem maximalen Zuschuss von 2.000 Euro.

 

Antragstellung 

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-Hows" erhalten Sie hier.